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Gasprüfung Berlin/Brandenburg G607, G608, BGVD34, 0170-200 15 87 in Schönefeld

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Gastechnik und Caravanhandel
Jürgen Hag

 

Kleine Reparaturen an der Gasanlage können bei der Gasprüfung sofort erledigt werden, größere Reparaturen nach Absprache.

Mobile Gasprüfungen, Reparaturen und Wartungen von Propangasgeräten vor Ort.

Alle Gasprüfungen gelten für den Raum Berlin und Brandenburg, weitere Entfernungen nach Absprache.

Mobile Gasprüfung an Caravanfahrzeugen, Booten
und gewerblich genutzten Fahrzeugen nach: G 607, G 608 und BGV D 34=VBG 21.

G 607er Sammelprüfungen ab 10 Gasprüfungen bei Händlern, Treffen oder auf Campingplätzen kostet eine Gasprüfung 28,-€ und die Anfahrkosten entfallen.

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Terminvereinbarungen unter:

Tel.: 033763 - 21 4 31
Funk: 0170 - 200 15 87

Mobile Gasprüfungen für Berlin und Brandenburg
nach G 608, G 607, BGV D 34.

Eine einzelne Gasprüfung für Berlin und Brandenburg nach G 607 kostet 28,- € plus 20,- € Anfahrt bis 100km.

Bei Gasprüfungen an Booten und gewerblich genutzten Fahrzeugen nach G 608 und BGV D 34: kostet eine einzelne Gasprüfung 55,- € plus 20,- € Anfahrt bis 100km.

Bei G 608 und BGV D 34 Sammelprüfungen ab 10 Gasprüfungen kostet eine Prüfung 55,-€ und
die Anfahrtkosten entfallen.

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Überführungen mit eigenen roten Kennzeichen,
Entsorgung von Altwohnwagen
Wohnwagen/mobile Transport, Rückholservice: pro gefahrenen Lastkilometer 2,00 €

Zusätzlich einer Kostenpauschale von 50,-€ (Benzinpreise!!)

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Gemäß der Verordnung für die Schiffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg
(Landesschiffahrtsverordnung - LSchiffV) ist nach § 29 LSchiffV eine Gasprüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine regelmäßige Überprüfung der Gasanlage vorgeschrieben. Die Gasprüfbescheinigung der Flüssiggasanlage muß nach § 29; 61 LSchiffV bei nichtzulassungspflichtigen Fahrzeugen (Sportbooten) an Bord mitgeführt und auf Verlangen den zuständigen Behörden zur Einsicht vorgelegt werde

Seit dem 1. April 2006 ist eine gültige G 607 Gasprüfung Voraussetzung für die HU beim TÜV!
Alle 2 Jahre sind Wohnwagen- und Reisemobilbesitzer verpflichtet, ihre Flüssiggasanlage überprüfen zu lassen.

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